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ANKAUFSUNTERSUCHUNG |
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Sinn und Unsinn einer
tierärztlichen Untersuchung anlässlich eines Pferdekaufes |
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Der Tierarzt wird häufig vor
dem Ankauf zugezogen. Es sollte immer ein in der Pferdepraxis versierter
Veterinärmediziner sein, der, um spätere Diskussionen zu vermeiden, nicht
unbedingt der Vertrauenstierarzt des Verkäufers sein sollte.
Der Wert, sprich der
gegenständliche Preis, steht nicht im Ermessen des Veterinärs, sondern ist einzig
der persönlichen Entscheidung des prospektiven Käufers nach Abschluss der
tierärztlichen Untersuchung vorbehalten. Dieses, in Relation zum
gewünschten Verwendungszweck gesetzt, soll dem Käufer eine Hilfe sein, ob das
Pferd seinen Erwartungen entspricht und somit für ihn den individuellen Wert
hat. Letztendlich trifft der Käufer
die Kaufentscheidung aus unterschiedlichsten Motiven. Das Ergebnis der
tierärztlichen Ankaufsuntersuchung ist ein medizinischer Befund und niemals
Aufforderung zum Kauf oder Nichtkauf.
Eines sollte jedoch gleich zu
Beginn, oder besser noch vor Beginn der Untersuchung klar sein: ES GIBT KEIN MAKELLOSES PFERD! In der der Untersuchung
folgenden abschließenden Besprechung zwischen Käufer und Tierarzt können nur
diese Befunde, nicht aber der gewünschte Kaufpreis diskutiert werden.
b) Zusätzlich zur Allgemeinen Klinischen
Untersuchung sind je nach Bedarf, unter Umständen auch erst durch Befunde
während der Untersuchung, weitere ergänzende Untersuchungen wie Röntgen,
Ultraschall, diverse Laboranalysen etc. angeraten und mit zusätzlichen Kosten
verbunden.
Vorherige Behandlungen können
einen krankhaften Zustand aber unter Umständen verschleiern. d) Der Auftraggeber wird vom Tierarzt über die
erhobenen Befunde beraten. Die Kaufentscheidung trifft der
Käufer alleine, dauerhafte Gesundheit kann der Tierarzt nicht garantieren.
e) Auskünfte an Dritte, dazu gehört auch der Verkäufer, werden
nur mit Einwilligung des Auftraggebers erteilt. f) Röntgenaufnahmen bleiben aus rechtlichen Gründen im Besitz
des Tierarztes. Auf Wunsch wird Dritten
Einsicht gewährt. Kopien können auf Kosten des Auftraggebers angefertigt und
ausgehändigt werden.
h) Letztlich erklärt der Verkäufer schriftlich, dass
alle Angaben über den Gesundheitszustand während der letzten 3 Monate und
eventuelle Behandlungen wahrheitsgetreu gemacht wurden und das Pferd frei von
Mängeln und Untugenden ist bzw. welche Probleme bekannt sind. Sind all diese Bedingungen
schriftlich festgehalten, kann mir der eigentlichen Untersuchung begonnen
werden.
Unumgänglich und nicht zu unterschätzen
ist die genaue Aufnahme des Nationales, vor allem mit Abzeichen und
Altersbestimmung. Der Vorbericht über bekannte
Erkrankungen, Operationen, Impfungen etc. wurde bereits oben erwähnt. Zur Allgemeinuntersuchung
gehören die Beurteilung von:
Ernährungszustand Verhalten Haut und Haarkleid Lymphknoten im Bereich von Kopf
und Hals Schleimhäute von Nase, Maul und
Augen Herz und Kreislauf (Rhythmus,
Herztöne, Nebengeräusche, Halsvenen) Atmung (Nasenausfluss, Husten,
Auskultation und Perkussion) Augen Ohren Nervensystem (Reflexe und
Bewegungen) Verdauungsapparat (Zähne, Maul,
Darmgeräusche, Kotbeschaffenheit) Harn- und Geschlechtsapparat
(ev. mit rektaler Untersuchung) Muskelsystem (Elastizität,
Reflexe bes. im Rückenbereich) Bewegungsapparat (in der Ruhe
und in der Bewegung) Je nach Bedarf und
Verwendungszweck sind weitere Untersuchungen wie Laboruntersuchungen, Röntgen,
Ultraschall, Endoskopie u.a. möglich.
Der Zustand der Zähne sollte
bereits bei der Altersbestimmung beurteilt werden und gibt Auskunft über die
bisherige Pflege des Tieres.
Unter Umständen können schlechter
Zustand der Zähne, abnorme Kreislaufbefunde, Darmgeräusche und Kotbefunde auf
eine erhöhte Kolikanfälligkeit schließen lassen. Der genauen Untersuchung des
Atmungstraktes in Ruhe und nach Belastung ist besondere Aufmerksamkeit zu
widmen. Exakte Auskultation, das Abhören der Lunge, und Perkussion, das
Abklopfen des Lungenfeldes, geben Aufschluss über die Belastbarkeit des
Organismus.
Stellungsfehler, Verdickungen,
Auftreibungen etc. sind Hinweise für zu erwartende Probleme. Die Beurteilung in der Bewegung
sollte auf hartem und weichem Boden, an der Hand, an der Longe und unter dem
Sattel erfolgen. Keinesfalls sollte auf die
Anfertigung von Röntgenaufnahmen der Zehengelenke, der Hufrolle und der Sprunggelenke
hinten verzichtet werden. Sind bei den diversen
Untersuchungen Verdachtsmomente aufgetreten, sollten weiterführende
Untersuchungen veranlasst werden oder aber zumindest die Problemmöglichkeiten
eingehend diskutiert und schriftlich dokumentiert werden. Letztlich liegt die
Kaufentscheidung nach Erklärung aller Befunde beim Käufer alleine. Der Tierarzt stellt den
gegenwärtigen Gesundheitszustand des Pferdes fest, erläutert die Befunde in
Relation zum gewünschten Verwendungszweck und kann so dem Käufer in seiner
Kaufentscheidung wesentlich beraten, er kann aber weder eine Kaufempfehlung
abgeben noch die Angemessenheit des Kaufpreises beurteilen. Pferdekauf oft eine mehr oder
weniger von Emotionen beeinflusste Angelegenheit.
Ankaufsuntersuchungen für den untersuchenden
Tierarzt im Streitfall sehr komplizierte Fälle werden können und demzufolge
einiges an Erfahrung in der Pferdepraxis verlangen,
- und der materielle Wert eines
Pferdes bei maximal € 1.-/kg liegt.
Alles,
was darüber liegt ist Liebhaberei - und Qualität und Quantität
der Liebhaber sind bekanntermaßen eine sehr subjektive Angelegenheit. |
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Dr. Friedrich
Wollinger |
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