ANKAUFSUNTERSUCHUNG

  

Sinn und Unsinn einer tierärztlichen Untersuchung anlässlich eines Pferdekaufes

  

          

Der Tierarzt wird häufig vor dem Ankauf zugezogen. Es sollte immer ein in der Pferdepraxis versierter Veterinärmediziner sein, der, um spätere Diskussionen zu vermeiden, nicht unbedingt der Vertrauenstierarzt des Verkäufers sein sollte.

 
Ziel der tierärztlichen Untersuchung kann nur die Feststellung des gegenwärtigen Gesundheitszustandes sein.

 

Der Wert, sprich der gegenständliche Preis, steht nicht im Ermessen des Veterinärs, sondern ist einzig der persönlichen Entscheidung des prospektiven Käufers nach Abschluss der tierärztlichen Untersuchung vorbehalten.

    
Einzelbefunde der Untersuchung ergeben zum Abschluss ein Gesamtbild.

   

Dieses, in Relation zum gewünschten Verwendungszweck gesetzt, soll dem Käufer eine Hilfe sein, ob das Pferd seinen Erwartungen entspricht und somit für ihn den individuellen Wert hat.

  

Letztendlich trifft der Käufer die Kaufentscheidung aus unterschiedlichsten Motiven. Das Ergebnis der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung ist ein medizinischer Befund und niemals Aufforderung zum Kauf oder Nichtkauf.

 

Eines sollte jedoch gleich zu Beginn, oder besser noch vor Beginn der Untersuchung klar sein:

  

ES GIBT KEIN MAKELLOSES PFERD!

    
Entscheidend ist am Schluss, ob die Befunde der gewünschten Verwendung in irgendeiner Form hinderlich sind oder nicht.

  

In der der Untersuchung folgenden abschließenden Besprechung zwischen Käufer und Tierarzt können nur diese Befunde, nicht aber der gewünschte Kaufpreis diskutiert werden.

 
Folgende Bedingungen sind vor Untersuchungsbeginn festzulegen:

 
    a) Der Umfang der Untersuchung wird vom Auftraggeber nach Beratung durch den beauftragten Tierarzt festgelegt.

 

    b) Zusätzlich zur Allgemeinen Klinischen Untersuchung sind je nach Bedarf, unter Umständen auch erst durch Befunde während der Untersuchung, weitere ergänzende Untersuchungen wie Röntgen, Ultraschall, diverse Laboranalysen etc. angeraten und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 
    c) Die Befunde entsprechen nur dem gegenwärtigen Gesundheitszustand.

Vorherige Behandlungen können einen krankhaften Zustand aber unter Umständen verschleiern.

  

   d) Der Auftraggeber wird vom Tierarzt über die erhobenen Befunde beraten.

Die Kaufentscheidung trifft der Käufer alleine, dauerhafte Gesundheit kann der Tierarzt nicht garantieren.

    

   e) Auskünfte an Dritte, dazu gehört auch der Verkäufer, werden nur mit Einwilligung des Auftraggebers erteilt.

      

   f) Röntgenaufnahmen bleiben aus rechtlichen Gründen im Besitz des Tierarztes.

Auf Wunsch wird Dritten Einsicht gewährt. Kopien können auf Kosten des Auftraggebers angefertigt und ausgehändigt werden.

 
   g) Der Auftraggeber wird vom Tierarzt über eventuelle Risiken während der Untersuchung aufgeklärt und erklärt das Einverständnis des Eigentümers mit der Untersuchung.

 

  h) Letztlich erklärt der Verkäufer schriftlich, dass alle Angaben über den Gesundheitszustand während der letzten 3 Monate und eventuelle Behandlungen wahrheitsgetreu gemacht wurden und das Pferd frei von Mängeln und Untugenden ist bzw. welche Probleme bekannt sind.

  

Sind all diese Bedingungen schriftlich festgehalten, kann mir der eigentlichen Untersuchung begonnen werden.

 
Aus rechtlichen Gründen ist es angeraten, dass Käufer und Verkäufer sowie nach Möglichkeit unabhängige Zeugen während der Untersuchung anwesend sind. Ein Untersuchungsprotokoll ist ebenfalls bei späteren Diskussionen sehr hilfreich.

  

Unumgänglich und nicht zu unterschätzen ist die genaue Aufnahme des Nationales, vor allem mit Abzeichen und Altersbestimmung.

  

Der Vorbericht über bekannte Erkrankungen, Operationen, Impfungen etc. wurde bereits oben erwähnt.

  

Zur Allgemeinuntersuchung gehören die Beurteilung von:

 

Ernährungszustand

Verhalten

Haut und Haarkleid

Lymphknoten im Bereich von Kopf und Hals

Schleimhäute von Nase, Maul und Augen

Herz und Kreislauf (Rhythmus, Herztöne, Nebengeräusche, Halsvenen)

Atmung (Nasenausfluss, Husten, Auskultation und Perkussion)

Augen

Ohren

Nervensystem (Reflexe und Bewegungen)

Verdauungsapparat (Zähne, Maul, Darmgeräusche, Kotbeschaffenheit)

Harn- und Geschlechtsapparat (ev. mit rektaler Untersuchung)

Muskelsystem (Elastizität, Reflexe bes. im Rückenbereich)

Bewegungsapparat (in der Ruhe und in der Bewegung)

Je nach Bedarf und Verwendungszweck sind weitere Untersuchungen wie

Laboruntersuchungen, Röntgen, Ultraschall, Endoskopie u.a. möglich.
Ernährungszustand und Haarkleid geben einen ersten, wichtigen Gesamteindruck vom Gesundheitszustand des Pferdes.

 
Kopfschleimhäute und Lymphknoten sind Anhaltspunkte für aktuelle oder auch frühere Infektionskrankheiten.

Der Zustand der Zähne sollte bereits bei der Altersbestimmung beurteilt werden und gibt Auskunft über die bisherige Pflege des Tieres.

 
Herz und Kreislaufsystem sind in der Ruhe und nach Belastung auf Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Die Halsvenen können über vorangegangene Injektionen Aufschluss geben.

 

Unter Umständen können schlechter Zustand der Zähne, abnorme Kreislaufbefunde, Darmgeräusche und Kotbefunde auf eine erhöhte Kolikanfälligkeit schließen lassen.

  

Der genauen Untersuchung des Atmungstraktes in Ruhe und nach Belastung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Exakte Auskultation, das Abhören der Lunge, und Perkussion, das Abklopfen des Lungenfeldes, geben Aufschluss über die Belastbarkeit des Organismus.

 
Die Untersuchung des Bewegungsapparates nimmt erwartungsgemäß die meiste Zeit in Anspruch. Die Stellung der Beine einzeln und zueinander, der Zustand der Knochen, Gelenke und Sehnen und Hufe samt Beschlag sind vorerst zu besichtigen.

Stellungsfehler, Verdickungen, Auftreibungen etc. sind Hinweise für zu erwartende Probleme.

Die Beurteilung in der Bewegung sollte auf hartem und weichem Boden, an der Hand, an der Longe und unter dem Sattel erfolgen.
Beugeproben können leichte, verborgene Schmerzen verdeutlichen.

Keinesfalls sollte auf die Anfertigung von Röntgenaufnahmen der Zehengelenke, der Hufrolle und der Sprunggelenke hinten verzichtet werden.

Sind bei den diversen Untersuchungen Verdachtsmomente aufgetreten, sollten weiterführende Untersuchungen veranlasst werden oder aber zumindest die Problemmöglichkeiten eingehend diskutiert und schriftlich dokumentiert werden.

    

Letztlich liegt die Kaufentscheidung nach Erklärung aller Befunde beim Käufer alleine.

 

Der Tierarzt stellt den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Pferdes fest, erläutert die Befunde in Relation zum gewünschten Verwendungszweck und kann so dem Käufer in seiner Kaufentscheidung wesentlich beraten, er kann aber weder eine Kaufempfehlung abgeben noch die Angemessenheit des Kaufpreises beurteilen.

  

Pferdekauf oft eine mehr oder weniger von Emotionen beeinflusste Angelegenheit.

 
Abschließend sei gesagt, dass:

 

   Ankaufsuntersuchungen für den untersuchenden Tierarzt im Streitfall sehr komplizierte Fälle werden können und demzufolge einiges an Erfahrung in der Pferdepraxis verlangen,

  
  
Einfache, weil billige Untersuchungen ohne technische Hilfsmittel (Röntgen; Ultraschall etc.) halbe Sachen sind und

 
   Wert und die Kaufentscheidung vom Käufer und nicht vom Tierarzt getroffen werden,

  

- und der materielle Wert eines Pferdes bei maximal € 1.-/kg liegt.

  

Alles, was darüber liegt ist Liebhaberei

  

- und Qualität und Quantität der Liebhaber sind bekanntermaßen eine sehr subjektive Angelegenheit.

 

Dr. Friedrich Wollinger
Fachtierarzt für Pferde
office@wollinger.at

  

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